Dokumentation von KNX/EIB Projekten

Oft gibt es bei software-orientierten Elektroinstallationen, wie dem KNX/EIB Bussystem, Probleme mit der Herausgabe der Projektdateien sowie der fachgerechten Erstellung einer Dokumentation. Fehlen Projektdateien und Dokumentation in einer modernen Elektroinstallation kommen bei Änderungen und Erweiterung als auch im Fehlerfalle enorme Kosten auf den Betreiber zu. Daher ist bei Abschluss eines Projektes sicher zu stellen, das alle nötigen Unterlagen übergeben werden. Eine Dokumentation von KNX/ EIB Anlagen wird in der DIN VDE 0100 sowie im BGB Werksvertrag genauso gesehen, wie beispielsweise eine Beschriftung der Stromkreise oder das Hinterlassen von Schaltplänen. Denn KNX/ EIB stellt nichts anderes dar, als eine virtuelle Verdrahtung von elektrischen Bauteilen und dies ist zu dokumentieren. Ebenso gehört es zur beauftragten Leistung. Doch in der Praxis wird dies leider meist vernachlässigt. Da sich Anfragen über eine Rekonstruktion häufen, sollte schon vor Beginn der Auftragsvergabe dies genau im Vertrag bzw. in der Ausschreibung festgelegt werden.

Was ist zu Dokumentieren?

Die ETS hält hier eine Reihe von Funktionen bereit, die das Dokumentieren einer Anlage vereinfachen. Im Sinne der genannten Vorschriften reicht es aus, die Projektdatei zu exportieren und sämtliche Reportdateien zu erstellen und diese auszudrucken. Allerdings erzeugen die Reportdateien eine Unmenge an Papier, so das diese am besten als PDF erzeugt werden und mit der Projektdatei auf einer CD Übergeben werden. Kommen im Projekt Produkte zum Einsatz, wie Visualisierung oder Serversysteme, die mit einer eigenen Software (Sub-Software) programmiert werden, ist dies ebenfalls zu Dokumentieren. Sollte hier die Software keine Reportdateien unterstützen, sind die Funktionen und Zusammenhänge manuell zu Dokumentieren.

Mindestumfang

  • Exportdatei der ETS (PR oder KNXProj)
  • ETS Reportdateien
    • Stückliste
    • Gebäude- oder Gewerkestruktur
    • Gruppenadressen
    • Topologie
  • Exportdatei von Sub Software
  • Datum und Errichterangaben

Da diese Unterlagen dem Kunden natürlich wenig Aufschluss über den Funktionsumfang seiner Anlage bringen und auch der Mindestumfang der Projektdokumentation nur bedingt technischen Aufschluss gibt, empfiehlt es sich eine professionelle Dokumentation zu erstellen. Dies unterstreicht die Fachkompetenz des Erreichters, hilft dem Kunden die Anlage zu bedienen und auch bei Änderungen und Erweiterungen findet sich der Installateur und Integrator schnell zurecht. Derzeit gibt es leider keine Vorschriften dazu. Daher sollte der Auftrag oder die Ausschreibung eine extra Position darüber enthalten, was zum Leistungsumfang einer Dokumentation gehört.

Achtung: Ein reines Kopieren der Datenbank (eib.db) ist nicht ausreichend! Denn hier sind unter umständen nicht alle Informationen enthalten und sie kann zudem unter umständen nicht mit der ETS geöffnet werden. (Beispielswiese kann eine EIB.DB der ETS2 V1.1 nicht mit der ETS3 geöffnet werden). Daher ist diese Art der Projektdokumentation und Archivierung uninteressant und kann lediglich als "Zusatz" gesehen werden.

Professioneller Umfang

  • Gebäudegrundriss wo Produkte verbaut wurden
  • Bedienungsanleitung und Beschreibung der Funktionen/ Zusammenhänge
  • eventuelle Wartungs und Service Listen
  • Pflichtenheft Übergabe
  • Erweiterte Software Übergabe wie ETS Plugin, Sub Software, Applikationen

Haftung und Gewährleistung

Bei der Übergabe der Dateien entsteht ein gewisses Risiko. Denn der Kunde könnte die Dateien dazu verwenden, an der Anlage Änderungen vorzunehmen. Sollte anschließend in der Gewährleistungszeit eine Funktion nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren, muss der Errichter dies auf eigene Kosten nachbessern. Um dies zu unterbinden besteht die Möglichkeit, dem Kunden eine verschlüsselte Dokumentation zu übergeben. Das Passwort für die Dokumentation wird im versiegeltem Umschlag übergeben. Hier können auch weitere Unterlagen und die CD enthalten sein. Bei Übergabe des Umschlages und der Projekt CD, lassen Sie vom Kunden einen Haftungsausschluss unterschreiben, dass sämtliche Haftungs- und Gewährleistungsansprüche erlöschen. Damit hat der Kunde alle Unterlagen und Sie sind auf der sicheren Seite.

 

Ohne Dokumentationsunterlagen, steuern sie wahrscheinlich auf eine Katastrophe zu.

 


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